Worum es geht.
230 Meter
Die Windtürme der "Windpark Vellahn GmbH" werden insgesamt eine Höhe von 230 Metern aufweisen und sind damit eine der größten ihrer Art in MV!
Wenn Sie zum Beispiel den Kirchturm von Vellahn sehen, dann verlängern Sie diesen 4,5 mal - dann bekommen Sie eine Vorstellung von der Größe dieser Windanlagen.
Es wird in Vellahn, Banzin und Marsow kein Grundstück geben, von welchem die Anlagen nicht sichtbar sein werden.
Neben der visuellen Wahrnehmung werden die Anlagen auch zu hören sein!
Windpark Vellahn
Die Investoren der "Windpark Vellahn GmbH" planen westlich von Vellahn auf einer Fläche von 107 ha derzeit mind. 16 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 m und einer Leistung von 7 MW je Windrad.
Die Windräder der geplanten Windparks Marsow II und Vellahn I verteilen sich in einem Zirkel mit Abstand zwischen ca. 1000m Entfernung um das Dorf.
Die Genehmigung des Bauantrags steht kurz bevor.
Windpark UKA
Auf der Erweiterungs-fläche Richtung Nord-west werden von dem Investor UKA voraussichtlich 7 Windräder geplant.
Genauere Angaben fehlen noch, Bauantrag ist bereits eingereicht.
Windpark Kloddram
In Kloddram werden auf einer Fläche von 224 ha 9 Windräder errichtet werden.
Mit einer Höhe von jeweils 234 m und einer Leistung von jeweils 3,4 MW.
Das Vorhaben ist bereits genehmigt.
Sterbende Infrastruktur
Mit der Errichtung der Anlagen besteht, neben gesundheitlichen Aspekten, die Gefahr, dass sich in den kommenden Jahren die Grundstückswerte negativ verändern werden.
Eine Wohnlage mit den zu erwartenden Emissionen beeinflusst nicht nur die Grundstückswerte, sondern auch die Infrastruktur! Wenn aufgrund des Windparks mehr Menschen die Siedlung verlassen als neue Menschen zu ziehen, wird auch die gesamte Infrastruktur wie medizinische Versorgung, Einkaufs-möglichkeiten, Schule und KiTa verloren gehen.
Visualisierung des beantragten Windparks Marsow II, Vellahn I.
Wir werden in Zukunft von Windrädern in drei Himmelsrichtungen umgeben sein, während im Süden die Bundesstraße liegt. Vellahn liegt nördlich der B5, daran anschließend das Biosphärenreservat und europäisches Vogelschutzgebiet, östlich das Kiesabbaugebiet und die Windparks im Westen und Norden.
Aufgrund der Lage Vellahns wird eine Erweiterung der Siedlungsstruktur nicht mehr möglich sein, sollte das Vorhaben realisiert werden.
Alle werden die Räder am Horizont sehen und auch hören!
Zu glauben, dass ihr Grundstück nicht betroffen wäre, ist ein Irrtum.
Was können wir tun?
Ganz einfach: einen Antrag auf Beteiligung
am Verfahren einreichen beim StaLu.
Ein Musterschreiben dafür finden Sie hier.
Windkraftanlegen in der Gemeinde Vellahn sollten unter folgenden Voraussetzungen gebaut werden:
1. Genehmigung zum Bau der Anlagen erst, wenn die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz der Wemag gewährleistet ist!
2. Jeder Bürger im Umkreis von 5 km der Anlagen bekommt vergünstigte Konditionen
des Strompreises!
3. Windenergieanlagen dürfen nur errichtet werden, wenn sichergestellt ist, daß die
Entwicklungsstruktur nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird.
Ein Windpark statt zwei.
4. Die zu erbringenden Ausgleichsleistungen für den Eingriff in die Landschaft durch den Bau der Anlagen ist innerhalb des Gemeindegebietes umzusetzen.
Nur so kann lokal der Attraktivitätsverlust des Landschaftsbildes ausgeglichen werden.
Weiterführende Informationen:
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kap. Siedlungsentwicklung
Förderung der ländlichen Entwicklung
Förderung der ländlichen Entwicklung - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de