Liebe Vellahnerinnen und Vellahner!

Vellahn, 22.3.22025
Sie haben vielleicht jüngst in der SVZ gelesen, dass 15 Bürgermeister einen offenen Brief an Frau Schwesig geschrieben haben um diese u. a. aufzufordern sich persönlich um das Durcheinander in Sachen Windkraftausbau in unserem Land zu kümmern und einzuschreiten. Der eigentlich zuständige Planungsverband hat es bisher auch nach Jahren nicht geschafft, eine verbindliche Planung vorzulegen, was zu völligem Wildwuchs geführt hat. Vellahn ist dabei bekanntermaßen die mit am schwersten betroffene Gemeinde. Inzwischen sind es nach meinem Wissen 5 Investoren die unsere schöne Gemeinde mit bis zu 270 m hohen Windrädern „einmauern“ wollen. Erfreulicherweise hat inzwischen auch der Vellahner Bürgermeister inzwischen den offenen Brief unterschrieben.
Am 27.3. findet in Parchim eine Kreistagssitzung statt, und am 9.4. in Wismar die Verbandsversammlung des Regionalem Planungsverbandes. Speziell beim Planungsverband scheint langsam der Groschen zu fallen! Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass auch Bürger und Bürgerinnen den offen Brief an Frau Schwesig durch eine Unterschrift unterstützen.
Wir bitten Sie dies zu tun, das entsprechende Dokument finden Sie hier unten. Die Gemeinde  Bresegard sammeln die Unterschriften oder 
>> werfen Sie Herrn Klaus Löper, Ernst_Thälmann-Str.9  in Vellahn  ([email protected]) ihre Unterschrift in den Briefkasten, klingeln Sie an oder schreiben Sie ihm eine Nachricht. 
Jede Stimme zählt, wenn genug zusammenkommen, werden diese in Parchim und/oder Wismar überreicht 
Gemeinde Bresegard

Amt Hagenow Land

Bahnhofstraße 25

19230 Hagenow

 Im Planungsgebiet Westmecklenburg ist der Landkreis LUP überproportional stark
betroffen. Konkret sollen im Raum zwischen Schaalsee und Elbe folgende
Windenergiegebiete entstehen:

1 Waschow / Dodow / Lehsen mit 103 Hektar
2 Kogel / Dodow mit 316 Hektar
3 Lüttow-Valluhn / Nieklitz mit 186 Hektar+
4 Greven / Gallin mit 285 Hektar
5 Bennin / Granzin / Sternsruh mit 247 Hektar
6 Gresse / Hatzberg / Beckendorf / Badekow mit 141 Hektar
7 Boizenburg /( Schwartow)/ Gresse / Badekow mit 52 Hektar
8 Vellahn / Banzin / Marsow mit 217 Hektar
9 Kloddram / Zühr / Ruhetal mit 355 Hektar

Eine Höhen- oder Mengenbeschränkung für die ausgewiesenen Vorranggebiete ist nicht vorgesehen. Die derzeit geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von 260-280 Metern (Rotoroberkante). Optische und akustische Auswirkungen beim Bau und im Betrieb strahlen somit weit in die Landschaft hinein, für sensible Tierarten wird sich der Lebensraum weiter verknappen.

News

Was sich jetzt politisch tut ist absolut bemerkenswert!!! 

Es gibt nun  zwei Anträge der CDU LUP  zur Verbandsversammlung am 9.4.2025
1) „Reduktion der Gebietskulisse Windenergie“ 
2)„Gesetzesanpassungen für einen bedarfsgerechten und akzeptierten Windkraftausbau einfordern“

Anträge und Beschlussvorlage unter:
 74. Verbandsversammlung / Regionaler Planungsverband Westmecklenburg 


WINDKRAFT ÜBERALL?  

Brief an Frau Schwesig
Vellahn, 19.3.2025 
15 Bürgermeister  haben bereits den offenen Brief an Frau Schwesig unterschrieben,  um diese u. a. aufzufordern sich persönlich um das Durcheinander in Sachen Windkraftausbau in unserem Land zu kümmern und einzuschreiten. Der Landrat Stefan Sternberg hat nun ein Moratorium vorgeschlagen

WINDKRAFT ÜBERALL?  

Diskussionsveranstaltung

Am 15.4.2024 um 19:00 Uhr in Greven lädt die Bürgerinitiative Schilde zur Diskussionsveranstaltung mit u.a. Wirtschaftsminister Meyer (angefragt), Prof von Haaren (Leibniz Universität Hannover)
 und Herrn Böhringer vom Planungsverband Westmecklenburg.

Wird unser Landkreis für die Energiewende zukünftig deutlich mehr als die geforderten Landesfläche von 2,1 % für Windparks ausweisen? Und werden zzgl. weitere Solarparks  gebaut? Was bedeutet dieses für den Umbau der Landschaft und welche Lebensbedingungen eröffnen oder verschließen sich?

Schattenermittlung auf amtlicher geografischer Grundlage, Jan. 2024

wir haben nun die Schattenermittlung abgeschlossen.
Diese zeigt, dass im des Laufe des Tages im Frühjahr und Herbst/Winter die gesamte Siedlung Vellahn immer rundum betroffen ist.  

Pressemitteilung herausgegeben am 23.4.2023

siehe unter Presse

Informationsveranstaltung am 18.4.202 um 17:30 in Banzin 

Es handelt sich bei dieser Infoveranstaltung um den  Windpark Vellahn (voraussichtlich 15 Anlagen mit), 
der direkt Vellahn umgibt und von der Marsower Straße  bis zum Gasthaus am Bruch reicht.

Informationsveranstaltung am 26.4.2023 um 17:30 in Banzin von den Investoren UKA

Dieser Windpark (ca. 9 Anlagen mit ca. 200 m Höhe) schließt an den Windpark (Vellahn GmbH -Herr Greve) direkt an und  breitet sich nach Marsow und Goldenbow aus. 

ONLINE-Konsulation für Bürger vom 3.4 -24.4.2023

Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 04.12.2018 geplanten und mit Bekanntmachung vom 26.11.2018 abgesagten Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 03.04.2023 bis 24.04.2023 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 03.04.2023 über

die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/), ganz unten als Anhang zur Bekanntmachung,

sowie über

das UVP Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) unter den Suchbegriffen „WKA Kloddram I“ zugänglich gemacht 

Bürgermeister bestätigt 3 Windparks 

Der Bürgermeister möchte noch immer keine Informationsveranstaltung durchführen. Neu/ und Alt- Bürger sollen sich selbstständig informieren. Im Gemeinderat sitzt z.B. ein Investor. Bürgermeister bestätigt die Planung von 3 Windparks mit ca. 30 Windrädern. 24.1.23

Gemeindeversammlung und Erweiterung

Der Bürgermeister möchte vorerst keine Informationsveranstaltung durchführen. Er hat aber bestätigt, dass die Erweiterungsfläche in der Planung ist.
Die Landesregierung möchte neue Kriterien für den Bau von Windparks/-farmen aufstellen. Wir werden das natürlich weiter verfolgen.

Gemeindeversammlung Ende Oktober 2022

der Termin wird noch im Kommunalanzeiger bekannt gegeben. Für die Versammlung wurden Fragen gesammelt.
Die Fragen lesen sie hierv>> Fragen

Beteiligungsverfahren Siedlungserweiterungskonzept. 

Wo darf zukünftig gebaut werden? Welche Siedlungen werden gefördert, welche nicht?
Die 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens wird im Zeitraum vom 04.10.2022 bis zum 06.12.2022 durchgeführt. Hier gelangen Sie direkt zur Online-Beteiligung:  Online-Beteiligung (raumordnung-mv.de) 

SCHLAGSCHATTEN

Durch die Lage des Windparks nach Westen sind viele von den Schlagschatten, die die Windräder verursachen, betroffen. Die Topographie und der Sonnenstand  gerade im Frühjahr und Herbst verursachen dann einen bewegten Schatten. Hier gibt es nur zeitliche Belastungsgrenzen, in denen die Windräder dann abgeschaltet werden müssen. 

Die Reichweite von Infraschall aus Windenergieanlagen

Infraschall hat in der Luft eine weitaus größere Reichweite als Hörschall. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat z.B. die Emission von 1,5 MW und 5 MW-Anlagen noch in mehr als 10 km erfasst. Infraschall wird nicht nur durch die Luft, sondern auch im Untergrund über große Entfernungen transportiert. In weit entfernten Gebäuden können Infraschallwellen als “Körperschall” auftreten und dabei den luftgeleiteten Infraschall verstärken. Infraschallsignale im Untergrund werden zur Erdbebenwarnung und zur Kontrolle von Kernexplosionen gemäß Kernwaffen-Sperrvertrag      gemessen. Für seismische Messstationen gilt ein Mindestabstand von 10 km zu WEA.  (Quelle Vernunftkraft 2022)

LEADER Bewerbung - FÖRDERUNG 

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ruft die Akteure in den ländlichen Räumen des Landes auf, zur Umsetzung der Fördermaßnahme  LEADER, Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung zu entwickeln und bis zum 31. August 2022 einzureichen.  Das können ganz unterschiedliche Projekte sein, die das ländliche Leben fördern, z.B. ein Sozialprojekt, ein Regionales Produkt oder ein touristisches Angebot. 
LEADER-Wettbewerb 2022 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) 

FÖRDERUNG der ländlichen Entwicklung

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern fördert grundlegende Projekte, die der ländlichen Entwicklung und Weiterentwicklung als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen, sowie die Verbesserung der Agrarstruktur.
Einrichtungen der Grundversorgung, ländlicher Wegebau, Dorferneuerung, Tourismus – die Maßnahmenvielfalt ist geeignet, diesem Ziel in den verschiedensten Bereichen Rechnung zu tragen.
z.B. Ökologischer Landbau, Renaturisierungen, Kitas usw. 
Förderung der ländlichen Entwicklung - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)