Brief an Frau Schwesig 

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Frau Manuela Schwesig
- Staatskanzlei -
Windkraft und Photovoltaik im ländlichen Raum
Bresegard, den 7. Februar 2025
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

als Bürgermeister zahlreicher Gemeinden aus Westmecklenburg wenden wir uns heute an Sie. Unser Thema ist der unkontrollierte Ausbau von Windkraft und Photovoltaik. Unsere Hoffnung ist, dass wir von Ihnen Unterstützung erhalten, die wir auf unteren Ebenen bisher leider nicht in ausreichendem Maß erfahren haben.
Wir möchten Sie hier nicht mit den Details der komplexen Materie aufhalten; für Ihre Mitarbeiter fügen wir jedoch einen Anhang mit Erläuterungen und Karten bei, auf den wir hier im Text mit entsprechenden Nummern verweisen [1].
Die Energiewende ist ein Thema, das stark polarisiert. Von uns stellt allerdings niemand in Abrede, dass wir global vor großen Herausforderungen stehen und diese mutig angehen müssen. Und wir alle sind uns bewusst, dass dieser Prozess nicht ohne Konflikte verlaufen wird. Wir alle können Ihnen versichern: Wir stehen hinter dem Ziel der Energiewende. Dennoch muss es möglich sein, offenkundige Missstände anzusprechen.
Die konkrete Umsetzung der Energiewende läuft alles andere als zufriedenstellend. Wir erleben derzeit in Westmecklenburg einen Ansturm von Investoren auf Flächeneigner und Gemeinderäte, wie er wohl nur in wenigen Regionen Deutschlands stattfindet und der nicht nur zur großflächigen Zerstörung unserer mecklenburgischen Landschaft, sondern auch zu einer immensen sozialen und politischen Spaltung führt. Wir sehen, wie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort scharenweise das Vertrauen in die Politik verlieren und zu den politischen Rändern abwandern. Suchen sich diese Bürger erst einmal andere Informationsplattformen und haben sie das Vertrauen in die Steuerungskraft des Staates verloren, werden sachliche Diskussionen vor Ort fast unmöglich. Diese Entwicklung bereitet uns große Sorgen, zumal wir erst am Anfang der geplanten Umwälzungen stehen.
Akut ursächlich ist das Totalversagen des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg [2]. Auch das für Raumordnung zuständige Wirtschaftsministerium ist unter Herrn
Minister Meyer sträflich untätig geblieben [3]. Auf zahlreiche Hinweise und Einladungen aus unserem Kreis hat es nicht reagiert. Ausnehmen von dieser Kritik möchten wir ausdrücklich Herrn Minister Dr. Backhaus, der immer wieder Zeit für Gespräche gefunden und an einigen Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt hat. Allerdings ist sein Ministerium nicht für Raumordnung zuständig und kann nichts an der Grundproblematik ändern.
Welche Entwicklungen nehmen wir vor Ort wahr? Flächeneigentümer (nicht selten: externe Großgrundbesitzer) und Großinvestoren teilen in großem Stil und hinter verschlossenen Türen Land und Erträge von geplanten Wind- und Solarparks unter sich auf. Die Bürger vor Ort hingegen sollen erhebliche Einbußen ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen und gehen – wie unsere Kommunen – weitgehend leer aus. (Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist leider weitgehend wirkungslos, um die geradezu unmoralisch hohen Gewinne [4] auch nur einigermaßen sozial gerecht zu verteilen.)
Bei alledem ist der Netzaufbau für viele Wind- und Solarparks noch auf 15-20 Jahre hin nicht geklärt, und noch immer tragen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort den Hauptanteil bei den hohen Netzausbaukosten [5].
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,
wir wünschen uns, dass Sie diesen Hilferuf ernst nehmen und als Versuch unsererseits verstehen, die immer tiefer werdende Kluft zwischen der Bundes- und Landespolitik auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum auf der anderen Seite zu verringern. Gern möchten wir Sie zu einem Gespräch in unsere Region einladen, die im Übrigen zu einem der wichtigsten Rückzugsräume für den Schwarzstorch in MV gehört und auch sonst bisher ein Aushängeschild für unser „Land zum Leben‟ ist.
Unsere wichtigsten Forderungen sind:
•die schnellstmögliche Wiederherstellung staatlicher Steuerung durch einen gültigen Regionalplan

•die Ausweisung von Windkraftflächen in zwei separaten Schritten (Regionalplänen) und in der vom Bund vorgesehenen Reihenfolge, 
also vorerst von 1,4% und erst zu 2032 von 2,1% Landesfläche 

•das Versagen von Windpark-Genehmigungen a) außerhalb der aktuellen Planungskulisse und b) innerhalb der 
aktuellen Planungskulisse, insoweit erhebliche Umweltauswirkungen auf europäische Schutzgebiete durch den Planungsverband 
nicht vollständig ausgeschlossen und sonstige Einwendungen noch nicht ausgeräumt werden konnten

•der vollständige Verzicht auf „vereinfachte Genehmigungsverfahren‟ gemäß § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (unter Wegfall der Öffentlichkeitsbeteiligung und der vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung)

•die Herstellung eines wirksamen Vorrangs von PV auf Dachflächen und Parkplätzen; umfassende Umwelt- und Qualitätsstandards für Freiflächen-PV 
Mit freundlichen Grüßen
die unterzeichnenden Bürgermeister und Vertreter der Bürgerinitiativen
Bresegard bei Picher, den 7. Februar 2025

Alles läuft auf den massiven Ausbau der Windparks hinaus
Pressemitteilung vom  23.4.2023
Wieder eine gut besuchte Info-Veranstaltung, und wieder nicht durch Politik, sondern durch interessierte Bürger organisiert. Am Ende dann große Ernüchterung, denn von der auch dort immer wieder betonten und wiederholten Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung war in Wirklichkeit nichts zu bemerken. Bürgerbeteiligung hat es bisher in Kreis LUP nicht gegeben (zumindest keine die auch Bürger so nennen würden), und die Statements und Antworten der anwesenden Politiker und Mandatsträger waren an Beliebigkeit nicht zu überbieten. Oder, wie im Fall des Leiters der Planungsbehörde Herrn Schmude an Arroganz. Seine Botschaft in etwa: wir sind Beamte und machen das jetzt so, auch um weitere Diskussionen zu vermeiden.
Bürgerbeteiligung kann aber nicht erst beginnen, wenn es darum geht u. U. einen Verein zu gründen der die von den Investoren zugesagten Brosamen verteilen darf. Es ist schon erstaunlich, dass aktive Bürger und Bürgerinnen sich derartig engagieren wie auch in Greven wieder sichtbar, ohne das es zu einem Innehalten und Nachdenken der Politik führt. Allein die Ausführungen der Professorin sollten doch deutlich machen, dass wir die notwendige Energiewende falsch aufsetzen, und leider ist MV anscheinend führend auf diesem Irrweg.
Vellahn, auch in Greven immer wieder als Negativbeispiel genannt, passt: Drei Windkraftgebiete werden durch die Planungsbehörde festgelegt. Bürgerbeteiligung müsste spätestens dann einsetzen, beispielsweise um im Dialog herauszufinden welches Gebiet das wirklich geeignete ist, und wie die Planung so umgesetzt werden kann, dass dem Dorf nicht der Atem abgewürgt wird. Was aber geschieht: ohne jede Abstimmung werden alle drei Gebiete zur Nutzung freigegeben und Investoren zugeschlagen. Dem Dorf wird das nicht bekommen (vorsichtig formuliert) So kann und darf es nicht gehen!
Das Motto „je mehr, desto besser“ ist hier vollkommen falsch. Die Energiewende ist wichtig, Windkraft nötig, aber so sicher nicht! Der Landesregierung wird das aktuelle Vorgehen irgendwann auf die sprichwörtlichen Füße fallen, bei einer Wahl z. B.
Vellahn, 18.04.2024, Klaus Löper

 

Vellahn am Scheideweg?? 

Die Zukunft Vellahns liegt nun in den Händen von drei Privatinvestoren 

 

Vellahn im Amtsbereich Zarrentin (am Schaalsee) ist eine große Gemeinde mit ca. 2.750 Einwohnern. Die Gemeinde liegt zwischen den Biosphärenreservaten Schaalsee und Elbe, in der Metropolregion Hamburg. 

 

Die Infrastruktur im Ort ist das, was man in anderen Dörfern gleicher Größe lange suchen muss. Von der Schule bis zu den Versorgungseinrichtungen, die man so zum Leben braucht, ist alles vorhanden: Zwei Ärzte, Apotheke, Schule, Hort, Friseure, Lebensmittelgeschäfte, Bank und kleine Gaststätten. Jüngst wurden Fördergelder für den Neubau einer KITA sowie die Sanierung zu einem Mehrgenerationenhaus ausgegeben. Eine Seniorenanlage soll nun auch geplant werden. 

Der Karnevalsverein Vellahn ist 60 Jahre alt und sorgt für soziale Verbundenheit. 

 

Diese Grundlagen mit der guten Anbindung an die Bundesstraße B5 und dem Bahnanschluss Brahlstorf, in 7 km Entfernung, lockt junge Familien mittlerweile auch aus Hamburg an. 

Das Neubaugebiet war so gut nachgefragt, dass ein neues folgen soll. 

Vellahn hat somit sehr gute Voraussetzungen sich als ein attraktiver Wohnortstandort für Familien zu verstetigen und zu wachsen.  

Damit ist Vellahn einer der wenigen Dörfer, die im Sinne der politischen Ziele der Landesregierung schon das präsentieren, welches andernorts im ländlichen Raum mit viel Mühen versucht wird, auf zu bauen. 

 

Das führte auch dazu, dass Vellahn im sogenannten Siedlungserweiterungskonzept als „Siedlungsschwerpunkt“ festgeschrieben wurde. Laut diesem Konzept nimmt Vellahn “eine besondere Stellung” ein. Das vom Regionalen Planungsverband RREP, Westmecklenburg gefertigte Konzept dient der nachhaltigen Entwicklung und soll „gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Raum langfristig sicherstellen. 

Dennoch hat der Planungsverband in seinen Untersuchungen erkannt, dass die Daseinsvorsorge in Vellahn gepflegt und gefòrdert werden muss, denn ist es 

 “ein sensibles Geflecht ist, welches nur im einvernehmlichen Miteinander existiert kann”. 

 

Es braucht weiterhin langfristig Zuzug um der Demografie im Ort zu begegnen und die Daseinsvorsorge zu erhalten. 

 

Nun jedoch weht ein anderer Wind. 

Landwirtschaft ist out und Windkraft ist in. 

 

In Vellahn sollen nun in den kommenden Jahren drei Windparks mit insgesamt ca. 30 Windräder und zwei weiteren Solarparks entstehen. 

Die Windräder verteilen sich von Ost nach West in Zirkelschlägen direkt um das Hauptdorf herum. Das wiegt hier besonders schlimm, weil Vellahn in Richtung Süden und Südosten durch Kieswerk, der (immissionsreichen) Bundesstraße und der Biosphäre eingeschränkt ist. 

 

Der Windpark östlich des Dorfs liegt in Kloddram und ist seit Jahren in Planung. Dieser umfasst mind. 9 Windräder mit einer Leistung von 3,4 MW und Höhen von ca. 234 m und befindet sich in der Genehmigungsphase. 

 
Am 31. August 2021 wurden durch den Planungsverband RREP  mit der Teilfortschreibung- Westmecklenburg, Kapitel Energie, die Gemeindevertretung direkt über die Planung einer neuen Windeignungsfläche am westlichen Dorfrand Vellahns informiert. 

Nach geltendem Kommunalrecht sollen die Bürger möglichst frühzeitig über Grundlagen und Ziele der entsprechenden Maßnahmen informiert und auch beteiligt werden. 

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung wurde lediglich in einem kleinen Absatz im „Der Landkreisbote“ veröffentlicht und hatte damit die Bürger nicht erreicht. 

Der Gemeinderat sah keinen Anlass die Bürger, wie sonst üblich im Kommunalanzeiger oder auf der Gemeindetafel zu informieren. 

 

Auf verärgerte Anfragen von Bürgern, versicherte der Bürgermeister wiederholt in der letzten Gemeinderatssitzung am 18.4.2023, dass er und der Gemeinderat rechtlich nicht verpflichtet sei, über solche Ereignisse zu informieren. 

Liest man jedoch die Gemeindeverfassung steht dort sehr wohl, dass die Gemeindevertretung über wichtige Vorgänge in der Gemeinde, die Bürger zu informieren hat. 

 

Nun liegt die Wichtigkeit einer solchen Planung wohl im Ermessen der Gemeindevertretung? 

“Diese Angelegenheit” war so unwichtig, dass dieses Ereignis nicht mal in einem Protokoll einer Gemeinderatssitzung auftauchte. 

 

Stattdessen nahm die Gemeindevertretung Gespräche mit der neugegründeten Investorengruppe auf. Für den möglichen Windpark am westlichen Rand der Siedlung wurde daraufhin eigens im November 2022 die Eigentümergemeinschaft „Windpark Vellahn GmbH“ unter der Geschäftsführung von Hans Peter Greve, selbst Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Vellahn, und der Denker&Wulf AG, mit Sitz in Schleswig-Holstein gegründet. 

 

Nun 20 Monate später lud die “Windpark Vellahn GmbH” am 18.04. zu einer 

Informationsveranstaltung ein, um ihr Vorhaben den Bürgern bekannt zu geben. 

 

So war es nicht erstaunlich, dass der Andrang seitens der Einwohner entsprechend groß war. Bedauerlicherweise wurde die Veranstaltung auf eine Stunde begrenzt und offene Fragen vor Publikum abgelehnt. Die Bürger konnten Pläne einsehen und in kleinere Gruppen Fragen stellen. Ein Dialog anders als angekündigt, war allerdings nicht geplant. es wurde den Bürgern freigestellt, bei Nichtgefallen der Präsentationsform den Saal zu verlassen. 

 

Schließlich wurde den Bürgern mitgeteilt, dass auch dieser Windpark sich in Planreife befindet und als Antrag in wenigen Wochen eingereicht wird. 

 

Es sind von der “Windpark Vellahn GmbH” mind. 11 Anlagen mit einer Höhe von jeweils ca. 261 m und einer Leistung von 7MW  geplant. Damit werden diese Anlagen die größten Mecklenburg-Vorpommerns! (Santow, Grevesmühlen eingeweiht mit 236,5m 2022) 

 

Laut dem Artikel der Schweriner Volkszeitung vom 13.04.2023 sieht sich der Bürgermeister Mike Gerke mittlerweile als ein „Spielball der Landespolitik” der „zwischen Baum und Borke” steht. 

 

Allerdings gehe es, laut Gerke, bei den Projekten darum, sich ein hohes Maß an zusätzlichen Einnahmen für die Bürger zu sichern. Gewerbesteuereinnahmen schließt Gerke aber schon aus. 

 

In der ausgelegten Beispielrechnung vom 18.04.2023 der “Windpark Vellahn GmbH” 

wird ein jährlicher anteiliger Ertrag für Vellahn bei ERZEUGTEM Strom von „ca. 26.500 Euro“ pro Windrad/pro Jahr geschätzt. 

Dies würde, bei einer Einwohnerzahl von ca. 2750 Bürgern einen Betrag von ca. 10.- Euro/ pro Jahr/ pro Windrad ergeben, also bei diesem Windpark 120,00 € pro Einwohner. 

 

Vorausgesetzt natürlich die Windräder produzieren auch Strom und sind nicht wegen Überlastung der Netze abgestellt. 

Der Investor Greve teilte auf letzter Veranstaltung mit, dass die erreichten Leistungen seiner Anlagen an ein Wasserstoffzentrum in Vellahn denken lassen. Erste Planungen liegen vor. 

Verständlich schließlich ist der Bedarf in Mecklenburg-Vorpommern momentan zu 200% gedeckt, die Einspeisung in das Netz noch begrenzt und die Elektrolyse vor Ort sinnvoll. 

 

Die Leitungsverbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung von Klein Rogahn nach Magdeburg, die den Strom nach Süddeutschland transportieren soll, ist frühestens 2030 fertig und ist auf eine max. Leistung von 525 kV (2000 MW) begrenzt.  

Die Gemeinde Vellahn würde in geschätzter Hochrechnung nahezu alleine 10% hierzu beisteuern.  

 

Am kommenden Mittwoch, am 26.4. um 17:30 Uhr wird nun der dritte Investor, UKA, im Kultursaal Banzin seine bereits beim Amt für Landwirtschaft und Umweltschutz eingereichten 7 Windkraftanlagen den Bürgern der Gemeinde Vellahn präsentieren. 

 

Die Absichten der Investoren sind nachvollziehbar, schließlich gehen Sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Nur mit deren Investitionsbereitschaft lässt sich die Energiewende gestalten, doch leider hat sich die Landesregierung die Steuerung der Planung aus der Hand nehmen lassen. 

Die konzeptionell geplanten Windeignungsflächen gelten derzeit nicht mehr. 

Es soll nach einem Kriterienkatalog der Planungsverband zwar wieder die Planung in die Hand nehmen, aber das dauert. Unterdessen werden weiter Bauanträge bei der Stalu eingereicht. 

 

Immerhin sind im Landkreis LWL 4% der Landesfläche als Windeignungsflächen möglich. Mit den aktuellen reduzierten Kriterien hinsichtlich des Natur-und Vogelschutzes würden sogar deutlich mehr Potenzialflächen für Windkraft als Ausweichflächen zur Verfügung stehen, um z.B. die Überfrachtung in dem Siedlungsschwerpunkt Vellahn zu vermeiden und die Energiewende sozialgerecht zu gestalten und zu steuern. 

 

Und die Bürger? Sie bleiben überfordert und teils desillusioniert zurück. Die Bürger können weder als Feierabend-Laien-Juristen den Windkraftinvestoren die Stirn bieten, noch für eine angemessene Beteiligung oder Ausgleich sorgen, wie es z.B. im Energiedorf Klixbüll  in Schleswig-Holstein gelebt wird. 

Das Bürgerbeteiligungsgesetz des Landes hilft nicht das Vertrauen an unsere demokratischen Grundsätze aufrecht zu halten. 

 

Die drei Privatinvestoren haben nun die Zukunft Vellahns in der Hand und die politischen Ziele der Landespolitik aus dem Koalitionsvertrag drohen hier über Bord zu gehen. 

 

Es bleibt abzuwarten, ob Vellahn mit diesen verhältnismäßig geringen Einnahmen den Verlust an Attraktivität und Erweiterungsmöglichkeiten kompensieren und die Daseinsvorsorge langfristig sichern kann.  

Die Entscheidung einer jungen Ärztin, sich als Kinderärztin in Vellahn niederzulassen, weil sie hier Arbeit, Wohnen und Hobby in Einklang bringen kann, wurde jedenfalls erstmal aufs Eis gelegt. 

 

Vellahn, 19.4.2023 

Fragen an den Bürgermeister


FRAGEN ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG              Vellahn, d.25.8.2022 

1.       Ist die Gemeindevertretung nicht der Meinung, dass zwei Windparks und mehrere zukünftige Solarparks (Rodenwalde, Banzin,  Melkhof etc. und ggf. gegenüber der Tankstelle) die Siedlung überlasten?
 Ist es das richtige Argument zu sagen, wenn man einem Investor den Windpark zugesteht, sollte man es dem anderen auch einen Windpark zu gestehen? 
 Sollte nicht im Vordergrund die Bürger Vellahns stehen und die Frage danach, was braucht Vellahn, wieviel kann es vertragen, wie werden wir dem Klimaschutz und der Energiekrise gerecht? 

 

2.       Ursprünglich wurde zu Beginn 2015 zu dem Verfahren (Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Kloddram zur Potenzialfläche) ein städtebaulicher Vertrag im Jahre 2016 mit dem Vorhabensträger abgeschlossen. Der sah u.a. vor, dass mit Ausweisung der Konzentrationsfläche Windenergie Kloddram, andere Flächen für Windenergie in der Gemeinde Vellahn ausgeschlossen werden. Man wollte eine Konzentrationsfläche schaffen und andere Gebiete mit Windrädern freihalten. 

 

Im Zuge der Fortschreibung des RREP WM 2011 wurde die Potenzialfläche Kloddram in der Planung übernommen. Demnach war der Vertrag obsolet. Mit Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages 2019 durch einen einfachen Gemeindebeschluss wurde automatisch die Bindung an der Konzentrationsfläche und somit die Absicht es bei einem Gebiet zu belassen, aufgehoben. 

„…Windpotentialfläche in 14 km (Luftlinie) Entfernung (Lüttow-Valluhn). Danach folgt das Gebiet bei Moraas mit schon 19 km. Eine Häufung in unserer Region ist also faktisch ausgeschlossen, was aus unserer Sicht gegen eine "Umzingelungsproblematik" der Ortschaften mit künftigen Windkraftanlagen spricht und im Umkehrschluss den Standort Kloddram als einen geeigneten Standort qualifiziert.“ > Hinweise aus der gemeindlichen informellen Vorabbeteiligung vom 16.04.2015 – 05.06.2015 

 

Wollte man mit Aufhebung des Vertrages, die Konzentration auf ein Windpark aufheben? Oder war es lediglich ein Verwaltungsakt? Warum wurde unabhängig davon bei erneuter Beteiligung der Gemeinde durch das Planungsamt keine Stellung abgegeben? 

 

3.       Die derzeitigen Einnahmen in Vellahn bezeichnete Herr Baade (Kreistagsabgeordneter) als gut. Reichen die Einnahmen von dem einen Windpark Kloddram und die Einnahmen von den Solarparks nicht aus (siehe Frage 20) ? Macht es nicht viel mehr Sinn, gemeinsam das Dorf sensibel mit nur einem Windpark nachhaltig zu entwickeln? Den Schulstandort zu sichern und mit Solar auszustatten, sowie Bauplätze und Gewerbeflächen zu entwickeln? Um das Hauptdorf attraktiv zu gestalten und zu erhalten? 

 

4.       Während der überwiegende Teil der Städte und Gemeinden MV eine stagnierende bzw. schrumpfende Bevölkerungsentwicklung aufweist, entwickelt sich Vellahn nachweislich. 
 Die Grundversorgung innerhalb unseres Dorfes ist jedoch ein sensibles Geflecht und existiert nur im einvernehmlichen Miteinander 

 

>> Auszug 3. Teilfortschreibung Energie: 

3 Gesamträumliche Entwicklung 3.3 Siedlungsschwerpunkte 

„In diesem Zusammenhang weise ich nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die o.g. Infrastruktureinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs nur in einem einvernehmlichen Miteinander existieren können. D.h. alle Einrichtungen sind voneinander abhängig, da keine Einrichtung für sich allein gesehen auf Dauer ohne den Anderen existieren kann. Resultierung aus dem o. genannten Punkten, muss die geplante Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms M-V die besondere Situation der Gemeinde Vellahn berücksichtigen. D.h. die strukturelle Ausstattung der Siedlungsschwerpunkte muss sich an den Zentralen Orten orientieren und bedarfsgerecht erweitert werden um künftig dem Namen Siedlungsschwerpunkt gerecht zu werden.“ 

 

5.       Welche Maßnahmen werden entwickelt, die Daseinsvorsorge zu sichern? 

 

6.       Der neue Grundstücksmarktbericht 2022 aus Schwerin dokumentiert u.a. die Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Metropolregion Hamburg. Dabei zeigt sich, dass die Nachfrage nach Gewerbeflächen in LWL-PCH mit Abstand am größten ist. 
 Bekanntlich wächst damit auch die Nachfrage, nach Wohnraum. Attraktiver Wohnraum für Beschäftigte bei Dr. Oetker, Edeka usw. ist knapp. Fachkräfte müssen dringend nach Mecklenburg-Vorpommern mit attraktiven Rahmenbedingungen geholt werden.
 
 Vellahn hätte durch die Versorgung, die attraktive Siedlungsstruktur und durch die Lage in der Metropolregion Hamburg mit dem Bahnanschluss in Brahlstorf, Potenzial sich nicht nur weiter zu entwickeln, sondern auch vor Ort Arbeitsplätze zu schaffen. Wo wird dieser Erkenntnis in Zukunft Rechnung getragen? Wo sind Wachstumsflächen? 

 

7.       Die Schule Vellahns braucht in Zukunft weiteren Zuzug von Familien? Die Förderung der KITA und des betreuten Wohnens zeigt, dass der politische Wille zur Stärkung des Dorfes da ist. Um welche weitere Förderungen hat sich Vellahn beworben (LEADER, Radwegnetze, Initiative „Dorfmitte“)  

 

8.       Die Lage zwischen zwei UNESCO-Biosphären ist fast einzigartig. Der Zug der Kraniche von Elbe über Schaalsee Richtung Ostsee ist jährlich nur eins der vielen Naturschauspiele, die es hier zu erleben gibt. Vellahn ist Tourismusentwicklungsgebiet. 
 Die Entwicklung wird durch geplanten Maßnahmen und Projekte (Landhof Kützin, Ferienwohnungen Schildfeld,  Wiitenburg -Village) erst in nächster Zeit in Gang gebracht. Fahrradtourismus und das Naturerlebnis Schaalsee/ Schilde /Schaale / Elbe werden bei Touristen immer mehr an Bedeutung gewinnen.  Wenn andernorts, z.B.  die Küsten überlaufen sind oder Windparks gebaut werden, drängt eine neue Form des „sanften“ Tourismus in neuere Regionen. Tourismus braucht aber auch Infrastruktur (Gastsätten, Einzelhandel, Ferienwohnungen) etc. Hier kann Vellahn eine besondere Rolle einnehmen. Vorhandene Strukturen ermöglichen hier einen guten Ausbau. Wie steht die Gemeinde zu diesem Potenzial?  

 

9.       Der Regionale Planungsverband entwickelt nicht nur Pläne zu Windkraftanlagen, sondern auch zu Siedlungsentwicklungen. Das Grobkonzept im Entwurf wurde jüngst entschieden und lag der Gemeinde vor. Hierbei wurden Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte festgelegt. Vellahn hat darin eine besondere Stellung als Siedlungsschwerpunkt. 

5 ….1 (10) Um Entwicklungsimpulse insbesondere aus der Metropolregion Hamburg und dem Wirtschaftsraum Lübeck aufnehmen zu können, sollen in den betreffenden Zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten die erforderlichen Bauflächenangebote und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden…. 

 

Das Konzept sieht vor, dass ein langfristiges Planungskonzept mit Blick auf den Erhalt der Trag- und Funktionsfähigkeit der Siedlungen erarbeitet werden soll. Hierzu sollten u.a. folgende Fragen geklärt werden; 

 

Klärung der Frage, wo zukünftig Entwicklungen erfolgen sollen und welche (Wohnen, Tourismus etc.). Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum in allen Segmenten. Was kann die Raumordnung tun, um die ZO zu unterstützen? Wie können die ZO als Wohnstandorte wieder attraktiver werden?....differenzierte Betrachtung der Nahbereiche auf Grundlage des Gutachtens von Gertz Gutsche Rümenapp (August 2020) ggf. Gemeinden im Nahbereich eines ZO, der nicht durch die Siedlungstätigkeit der umliegenden nicht zentralörtlichen Gemeinden beeinträchtigt oder gefährdet ist, höhere Entwicklung zugestehen, Prüfung, welche Festlegungen für die Entwicklung von Gemeinden im Nahbereich eines beeinträchtigten bzw. gefährdeten ZO zu treffen sind…“ 

 

Denn nur mit der Steuerung, der langfristigen Planung und der Unterstützung der Regierung, kann in der Siedlung die wohnortnahe Daseinsvorsorge auch in Zukunft gewährleistet werden.  Der Zuzug von Neubewohner oder die Rückkehr von Pendlern ist dabei langfristig sicherzustellen, denn nur mit Chancen einer Entwicklungsfähigkeit hat Vellahn, wie schon geschrieben,  eine Zukunft. 

Qualitative Erweiterungs- und Entwicklungsflächen, z.B. für gewerbliche Erweiterungsflächen und andere Nutzungen müssen dafür zur Verfügung stehen. Die „Einkreisung“ der WEA im Viertelkreis im Nordwesten um Vellahn, verhindert eine Siedlungserweiterung dauerhaft! 

 

Gibt es vonseiten der Gemeinde eine Zusammenarbeit oder Planung mit dem Amt Zarrentin, um solche langfristigen Entwicklungen sicherzustellen? Oder weitere planungsrelevanten Ziele? 

Vellahn ist schon kartographisch z.B durch die Bundesstraße mit deutlicher Emission und die Landstraße (Wittenburger Chaussee) begrenzt. Sollte da nicht eine vertiefte, nachhaltige Siedlungsplanung der Planung von der WEA vorgezogen werden, zumal Ausweichflächen für WEA vorhanden wären? 

 

10.   Die Ausrichtung bzw. Lage der Windräder nach Westen bedeutet für Vellahn, dass der Schall und auch der Schlagschatten bei untergehender Sonne die Siedlung beeinträchtigt. Schlagschatten durch Windräder braucht ein Anwohner nur 30 Minuten/pro Tag  gem. Bundesimmissionsschutzgesetz am Tag ertragen, ansonsten müssen die Windräder abgeschaltet werden. 

Da nun die Windräder im Sonnenstand (untergehende Sonne zu allen Jahreszeiten) zur Siedlung stehen, sind sehr viele Häuser am Siedlungsrand davon betroffen. Macht es dann überhaupt einen wirtschaftlichen Sinn für die Investoren, wenn die Windräder ständig abgeschaltet werden müssen?
 Gerade in Siedlungen mit einer abgesenkten Geographie (Tal, Mulde, Senklage), wie die Dorfmitte Vellahns, ist der Schall, die Geräuschbelastung ausgeprägter, weil der Schall sich darin verfängt. Welchen Wissensstand hat die Gemeinde bzgl. Schlagschatten, Schall und Infraschall? Wie ist die Gefährdung der Nachtruhe in der Siedlungsnähe einzuschätzen? 

Wird durch die Einflugschneise des Hamburger Flughafens eine Nachtbefeuerung nötig? 

Gab es zu diesen vorgenannten Punkten schon Untersuchungen? 

 

11.   Die Attraktivität der Gemeinde wird die Grundstückspreise sicherstellen und erhöhen. - Windräder jedoch in unmittelbarer Siedlungsnähe haben andernorts schon zu einem Wertverlust von bis zu ca. 40% geführt. Die derzeit hohe Nachfrage nach Einfamilienhäusern hält zwar noch die Preise hoch, aber der mittelfristige Vermögensverlust ist beachtlich, wenn die Siedlung von Windrädern umgeben ist. 

Dann wird es auch erst recht nicht wirtschaftlich attraktiv, ältere Häuser (auch energetisch) zu sanieren. Neubaugebiete z.B.in Boizenburg werden dann wahrscheinlich bevorzugt. Wie begegnet die Gemeinde diesen Tatsachen: Vermögensverluste; Wegzug und Leerstand älterer Häuser?   

 

12.   Trotz der teils intensiven Landwirtschaft zeigt sich nach Nordwesten ein gut funktionierender Naturraum. Durch die untergeordnete Dorfstraße Richtung Marsow ist hier wenig Durchgangsverkehr. Das Landschaftsbild wird durch viele Feldhecken, welche tlw. dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, durch Alleen und kleinere Wälder und dem Marsower Bach geprägt. Der Landschaftsraum wird bewohnt/genutzt u.a. von Großvögeln, Störchen, Fledermäusen und Rotmilane. Alle wissen auch, dass die Kraniche hier auch hier Rast- und Sammelflächen haben. 
 Anders als dargestellt, gibt es hier sehr wohl noch funktionierende Lebensräume, die es zu entwickeln, als zu zerstören, gilt. Gerade in der Achse Schaalsee – Elbe. Von wann und von wem ist das Umweltgutachten? Wie steht die Gemeinde zum Umweltschutz und Naturschutz? Wie steht die Gemeinde dazu, dass der erholsame Freiraum um die Siedlung fortfällt und das Landschaftsbild sich komplett ändert? 

Auszug aus der Fortschreibung: 

 „Die Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung ersetzt im Einzelfall keine Verträglichkeitsprüfung im Rahmen eines konkreten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens….Das trifft insbesondere auf brütende Großvogelarten zu (u.a. Adler, Weiß- und Schwarzstorch, Rotmilan) und Rastvogelarten wie Kranich oder Gänse. Diese Arten haben große Streifgebiete und weisen eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen auf (Kollisionsgefährdung oder Meidung), so dass auch WEA in einem größeren Abstand zum Schutzgebiet den Erhaltungszustand von Zielarten beeinträchtigen können… 

 

…Insbesondere bei Rastvögeln (v.a. Gänse, Schwäne, Kranich) besteht ggf. die Problematik, dass Schlafplätze in die EU-Vogelschutzgebiete integriert sind, wichtige Nahrungsflächen aber außerhalb liegen können. Sofern WEG im Bereich hoch bedeutsamer Nahrungsflächen liegen oder in Verbindungskorridoren zwischen wichtigen Nahrungsflächen und Schlafplätzen, kann das unmittelbaren Einfluss auf den Erhaltungszustand der Zielarten im Schutzgebiet haben.“ 

 

13.   Der Planungsstand um das Vorhaben genau zu beurteilen, ist für Bürger unzureichend, wie die nachfolgenden Zitate z.B. zum Thema „Landschaftsbild“ widerspiegeln 

Auszug aus der Fortschreibung: 

„Die konkreten Auswirkungen der neu zu errichtenden Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild können erst im Rahmen der nachfolgenden Vorhabensplanung anhand der dann vorliegenden Daten der konkreten Anlagen ermittelt und beurteilt werden. In Abhängigkeit von den konkreten Eingriffsfolgen sind die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation festzulegen.“ …„Ein Ersatz für Eingriffe in das Landschaftsbild ist nur mit Kompensationsmaßnahmen zur landschaftsästhetischen Aufwertung umsetzbar bzw. über Ersatzgeldzahlungen zu gewährleisten… 

 

Richtigerweise ist die Planung so noch gar nicht zu beurteilen. Aber es wird immerhin in Aussicht gestellt, dass Ersatzgeldzahlungen für Ausgleichsflächen andernorts ggf. fällig werden. Davon haben aber die Vellahner nichts? Wie viele Windräder im Windpark Vellahn sind geplant? Ist es richtig, dass mit der 4. Fortschreibung die ausgewiesene Fläche größer wird? Wenn ja, wie viele Windräder werden es dann? Wie hoch werden die Windräder? Ist es richtig, dass vorbereitende Maßnahmen unternommen wurden bzw. Anträge gestellt sind, die die Fläche für den Windpark Richtung Marsow und Goldenbow deutlich vergrößern werden? 

 

14.   Windkraftenergieanlagen sollen vorrangig entlang der Infrastruktur (Schienenverkehr und Autobahnen etc) gebaut werden. 

Gemäß Bundesnetzagentur hat Mecklenburg-Vorpommern 2017, 22 Millionen Euro für Strom bezahlt, der nicht abgenommen wurde. Bundesweit gar 500 Millionen Euro. Wie wird sichergestellt, dass die Windparks nicht subventionsgetriebene Projekte bleiben? Wo wird eine Stromtrasse gebaut? Und wann wird sie gebaut? 

 

15.   Wie wird die Baustelleneinrichtung erfolgen? Welche Eingriffe in die Natur sind dafür zu befürchten? Wie werden die Windparks angefahren? 

 

16.   Besonders auffallend auf der Karte ist, dass Vellahn gleich zwei WEA-Gebiete in unmittelbarer Siedlungsnähe ausweist. Hier sind natürlich besonders viele Menschen betroffen. Hingegen finden sich in Landschaftsabstrichen ohne Siedlungsraum gar keine Potenzialflächen (weil dort ein Großvogel dieses bisher verhinderte). 
 Mit der neuen Gesetzgebung von Herrn Habeck soll der Naturschutz als Kriterium gegen Windräder „heruntergeschraubt“ werden. Dem zu Folge werden Flächen z.B. entlang der A24 zwischen Wittenburg und Bandenitz, die geeigneter erscheinen, wieder als Windpark möglich. Auch die stillgelegten Milltiärgebiete bei Lübtheen, außerhalb des Kerngebietes Biosphäre oder Kiesabbaugebiete könnten dafür sprechen. In Lübtheen sind gerade Brandschneisen durch Bundesmittel hergestellt worden, die eine Infrastruktur schon vorgibt. Es werden auf jeden Fall deutlich mehr Alternativflächen entstehen, die das politische Ziel im Hinblick auf den Ausbau von Windenergie sicherstellen.  Wie wird die Gemeinde diesen Umstand bei der nächsten 4. Teilfortschreibung bewerten? 

 

17.   Stehen Gemeindemitglieder als Investoren im Interessenskonflikt? Und wie geht die Gemeinde damit um?  

 

18.   Wie kommt es, dass trotz hervorragender Bodengüte Windparks geplant werden dürfen? 

 

19.   Was bedeutet das Bürgerbeteiligungsgesetz? Was hat der einzelne Bürger von den Windrädern?  Heben Einnahmen der Gemeinde, die Vermögensschäden der einzelnen Bürger auf? 

 

20.   Was möchte die Gemeinde mit den Einnahmen anfangen? Wieviel bleibt in der Gemeinde? 

 

21.   Was hat die Gemeinde von zwei Windparks? Ist sichergestellt, dass die Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde bezahlt werden? Es soll nur eine Beteiligung zu dem PRODUZIERTEN Strom erfolgen, was ist, wenn die Windräder still stehen, da die Energie nicht abtransportiert werden kann? Selbst wenn die Windräder stillstehen, erhält der Investor Subventionen- ist das richtig? 

 

22.   Wie wird sichergestellt, dass die Anlagen nach „Gebrauch“ (Wirtschaftliche Lebensdauer 10-15 Jahre?) demontiert werden? 

 

23.   Wie steht die Gemeinde dazu, selber mit den Bürger ein klimaneutrales Dorf zu werden? Gibt es Möglichkeiten selber einen Bürgersolarpark einzurichten? 

 

24.   Welche Alternativen eröffnen sich auch im Hinblick auch Förderung des Landes? 

 

25.   Gemäß §6 EEG (erneuerbare Energien Gesetz) können Gemeinde bis zu 0,2 Cent pro KWh an freistehenden Solaranlagen beteiligt werden. Bei einem Solarpark, wie in Warlitz (70ha) sind es ca. 180.000 € jährliche Gemeinde-Einnahmen über 20 Jahre. Siehe SVZ 1..8.22. Da es sich in Warlitz um den gleichen Investor (Schneider) in Kloddram handelt, stellt sich die Frage, ob es hierzu gleiche Abreden mit den Investoren zu den geplanten Solaranlagen in Vellahn gibt? 

 

26.   Sollten die Beteiligungen der neuen Solaranlagen nicht deutlich attraktiver sein? 

 

27.   Kann nicht ein Teil des erzeugten Stromes von einer Solaranlage für Vellahn eingespeist werden? (z.B. Solarpark gegenüber Tankstelle > Waldbad?) 

 

28.   Wie steht die Gemeinde dazu, dass die kleineren Nachbardörfer, die in Abhängigkeit zur Vellahner Infrastruktur stehen, ebenso betroffen sein werden? 

 

29.    Wie steht die Gemeinde zum Denkmalschutz (Kirche Vellahn, Kirche Marsow, Schloss Goldenbow), die auch touristische Anziehungspunkte wären? Ist der Denkmalschutz darüber ausreichend informiert? 

 

30.    Gab es schon Treffen mit den Investoren/Grundstückseigentümern? 

 

31.   Welche Rechtsberatung hat die Gemeinde? Ist hierin schon etwas unternommen worden? 

 

32.   Macht es nicht Sinn, diese Vorhaben, mit einem erweiterten Kreis von Bürgern zu planen bzw. zu begleiten? 

 


 

 

 

 

 

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